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Allgemeine Geschäftsbedingungen Aral SuperCard (Privatkunden)
Präambel
B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Nummer HRB 16999 (B2M) ist Herausgeberin der Aral SuperCard, einer anonymen und nicht-personalisierten Gutscheinkarte, die in physischer oder digitaler Form bezogen werden kann. B2M ist ein E-Geldinstitut, das nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank unterliegt.
Die AGB können auf der Webseite unter www.aral-supercard.de/agb eingesehen und heruntergeladen werden. Bei Bestellung im Webshop erhält der Vertragspartner die AGB mit der Bestellbestätigung per E-Mail zugesandt.
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages zwischen B2M als Herausgeberin der Karte, welche in physischer oder digitaler Form herausgegeben werden, und dem E-Geld-Inhaber ist die Überlassung und Nutzung eines Kleinbetragsinstruments in Form von E-Geld im Sinne des § 675i des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Bei Herausgabe in digitaler Form wird dem Kunden per E-Mail ein QR-Code zugesandt, der an der Kasse der jeweiligen Akzeptanzstelle eingelesen wird (Digitale Karte).
2. Erwerb der Karte und erstmalige Aufladung
(2.1) Karten können in physischer Form an Akzeptanzstellen und in digitaler Form im Aral SuperCards Webshop (Webshop) unter www.aral-supercard.de/shop oder über Kooperationspartner,(Kooperationspartner) erworben werden. Vertragspartner des Karteninhabers ist immer B2M.
(2.2) Erwirbt der Karteninhaber die Karte über den Webshop, steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß Nr. 17 der AGB zu.
(2.3) Der Kunde kann die Zahlung im Webshop per Kreditkarte unter Teilnahme an „Verified by Visa“ oder „MasterCard SecureCode“ oder via PayPal vornehmen. Der Kaufpreis ist bei Vertragsschluss (siehe 2.1) fällig und wird der angegebenen Kreditkarte bzw. über PayPal belastet. Sofern der Kunde sog. Me4You Artikel erwirbt, wird der Kaufpreis erst nach Prüfung und Freigabe des von dem Kunden hochgeladenen Fotos belastet.
3. Guthaben
(3.1) Karten können einmalig mit einem Guthaben in Höhe von minimal 1,- Euro bis zu maximal 150,- Euro aufgeladen werden. Ein Wiederaufladen der Karte ist nicht möglich. Der Erwerb ist monatlich pro Kartennutzer auf 150,- Euro begrenzt. Das Guthaben wird nicht verzinst.
(3.2) Karteninhaber können jederzeit das auf der Karte verfügbare Guthaben über das Kassensystem der Akzeptanzstellen oder im Webshop abfragen. Das aktuelle Guthaben wird dem Karteninhaber auch nach jedem Zahlungsvorgang auf dem Zahlungsbeleg mitgeteilt. Aufgrund der anonymen Nutzung der Karte wird B2M den Karteninhabern keine über den Zahlungsbeleg hinausgehende personalisierte Zuordnung zu einzelnen Zahlungsvorgängen (z.B. eine Kennung) mitgeteilt.
4. Aktivierung der Karte
An Akzeptanzstellen erworbene Karten werden unmittelbar bei Ausgabe aktiviert. Im Webshop erworbene physische Karten müssen vom Karteninhaber nach dem Erhalt online aktiviert werden. Dazu wird dem Karteninhaber ein Aktivierungscode zur Freischaltung per E-Mail an die bei der Bestellung im Webshop hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt. Digitale Karten werden aktiviert an die bei der Bestellung im Webshop angegebene Versand-E-Mail-Adresse zugesandt.
5. Nutzung der Karte
(5.1) Karten können deutschlandweit an allen Akzeptanzstellen für den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.
(5.2) Je Zahlungsvorgang dürfen eine oder mehrere Aral SuperCards eingelöst werden. Eine Kombination mit anderen Gutscheinen oder E-Geld anderer Herausgeber ist nicht möglich. Übersteigt das auf der Karte verfügbare Guthaben den Erwerbspreis, verbleibt das restliche Guthaben auf der Karte. Unterschreitet das auf der Karte verfügbare Guthaben den Erwerbspreis, muss der Karteninhaber die Differenz mit einem anderen Zahlungsmittel (bar oder EC-/Kreditkarte) begleichen. Karten mit verfügbarem Guthaben können beliebig oft verwendet werden. Digitale Karten können nur maximal 5 Mal eingesetzt werden. Sollte die digitale Karte nach der 5. Nutzung noch ein Restguthaben aufweisen, kann über den Kundenservice kostenfrei eine neue digitale Karte in Höhe des Restguthabens angefordert werden.
(5.3) Die Ausgabe von Karten erfolgt anonym, deshalb
(a) ist B2M nicht verpflichtet, Karteninhaber von einer Ablehnung von Zahlungsaufträgen zu unterrichten;
(b) können Karteninhaber Zahlungsaufträge nach deren Übermittlung nicht widerrufen.
6. Entgelte
Die Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Karte und einem etwaigen Rücktausch richten sich nach den in Anlage 1 aufgeführten Entgelten.
7. Recht auf Rücktausch
(7.1) Auf Verlangen des Karteninhabers tauscht B2M jederzeit das auf der Karte verfügbare Restguthaben zurück. Eine Barauszahlung des Restguthabens ist ausgeschlossen.
(7.2) Ein Rücktausch kann über den Rücktausch- bzw. Auszahlungsservice des Aral SuperCard Kundenservice www.aral-supercard.de gegen Vorlage der Karte oder Übersendung des digitalen Gutscheins geltend gemacht werden. B2M ist berechtigt, den Rücktausch mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Vorlegenden der Karte zu leisten.
(7.3) Vor dem Rücktausch hat der Karteninhaber unter Angabe der dafür erforderlichen persönlichen Daten sowie einer Kontoverbindung ein Auszahlungsformular auszufüllen. Das angegeben Konto muss auf den Namen des Karteninhabers lauten und bei einem Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums geführt werden. Ein Rücktausch erfolgt nach der positiven Durchführung einer geldwäscherechtlichen Prüfung mittels SEPA-Überweisung auf das vom Karteninhaber angegeben Konto.
(7.4) Für den Rücktausch besteht kein Mindestbetrag. Ein Rücktausch kann jedoch nur insoweit verlangt werden, wie das Guthaben nicht bereits für Zahlungsaufträge vermerkt ist und wie es nicht zur Deckung der im Rahmen des konkreten Rücktausches anfallenden Gebühren oder anderer geschuldeter Gebühren benötigt wird.
8. Laufzeit und Kündigung
(8.1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Karteninhaber sind berechtigt, den Vertrag jederzeit durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).
(8.2) B2M ist darüber hinaus zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, sofern dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass sämtliche auf die B2M und die von ihr herausgegebenen Produkte anwendbaren Vorschriften, insbesondere aufgrund des Umstandes, dass die B2M ein lizensiertes e-Geld Institut ist, eingehalten werden.
(8.3) Bei Vertragsbeendigung wird ein noch auf der Karte verfügbares Guthaben gemäß den Vorgaben aus Nr. 7 der AGB zurückgezahlt.
9. Kartensperre
(9.1) Karten können gesperrt werden.
(9.2) Karteninhaber können die Karte z.B. bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung sperren lassen, wenn die betroffene Karte online registriert ist. Dazu müssen die Karteninhaber Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung telefonisch unter +49 800 300 2001 melden. Eine gesperrte Karte kann nicht mehr genutzt werden.
(9.3) B2M ist berechtigt, die Karte zu sperren, wenn der Verdacht eines Betruges, eines Missbrauchs oder sonstige objektiv berechtigte Sicherheitsbedenken bestehen oder B2M hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
(9.4) Das Restguthaben einer gesperrten Karte wird auf eine Ersatzkarte umgebucht. Die Ersatzkarte wird an den Karteninhaber versandt, außer es liegen Anhaltspunkte für einen Betrugs- bzw. Missbrauchsverdacht oder grob fahrlässiges Verhalten des Karteninhabers vor. Im Falle einer durch B2M veranlassten Sperrung wird das Restguthaben unverzüglich auf eine Ersatzkarte umgebucht, sobald kein Sperrgrund mehr vorliegt
(9.5) Im Falle einer Kündigung wird die Karte unverzüglich gesperrt.
10. Sorgfaltspflichten
(10.1) Karteninhaber sind verpflichtet, ihre Karte sicher zu verwahren und diese vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
(10.2) Karteninhaber sind gehalten, ihre Karte wie Bargeld zu betrachten. Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung der Karte ist die Haftung des Karteninhabers auf die Höhe des auf der Karte verfügbaren Guthabens beschränkt. B2M ist in diesen Fällen nicht zum Ersatz verpflichtet, insbesondere nicht für Guthabenverluste infolge der nicht autorisierten Nutzung der Karte durch Dritte.
11. Haftung
(11.1) B2M übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Erwerb mittels Karte jederzeit bei allen Akzeptanzstellen möglich ist.
(11.2) Da die Ausgabe der Karte anonym erfolgt, ist eine Zuordnung einzelner Erwerbsvorgänge nicht möglich. Daher finden nach der Maßgabe des § 675i Abs. 2 BGB die Vorschriften der §§ 675u (Haftung der B2M für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge), 675w (Nachweis der Authentifizierung), 676 (Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen) BGB keine Anwendung.
(11.3) B2M haftet für einen Schaden, der wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer Kartenzahlung entsteht und der nicht bereits von § 675y BGB erfasst ist, bis zu einem Betrag von 12.500,- EUR pro Zahlungsvorgang. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für einen etwaigen Zinsschaden und für Gefahren, die B2M besonders übernommen hat.
(11.4) Im Übrigen haftet B2M für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch B2M, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Karteninhaber vertraut hat und vertrauen durfte. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sofern ausdrücklich Garantien übernommen wurden.
(11.5) Soweit die Haftung von B2M ausgeschlossen, beschränkt oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Absicherung des Guthabens durch B2Mobility und Sicherungsrechte der B2Mobility; Treuhandkonto
(12.1) Geldbeträge, die B2M von Vertragspartnern im Rahmen der E-Geld-Ausgabe entgegengenommen hat, werden über eine von B2M abgeschlossene Garantie bei einem Versicherungsunternehmen bzw. Kreditinstitut, das in Deutschland Versicherungs- bzw. Bankgeschäfte betreiben darf, gesichert. B2M wird auf Nachfrage den Vertragspartner darüber unterrichten, welches Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut mit der Sicherung von Kundengeldern betraut ist.
(12.2) B2M führt zudem ein zentrales offenes Treuhandsammelkonto bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kreditinstitut. Die Auszahlung der Garantiesumme erfolgt im Garantiefall auf das Treuhandkonto, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Ansprüche des Vertragspartners sicherzustellen. Auf Verlangen des Vertragspartners wird B2M das Kreditinstitut benennen, bei dem das Treuhandkonto geführt wird, sowie den Nachweis erbringen, dass dieses Kreditinstitut einer Einrichtung zur Sicherung von Ansprüchen von Anlegern angehört und in welchem Umfang die im Sicherungsfall auf das Treuhandkonto eingezahlten Gelder gesichert sind. B2M ist berechtigt, zu ihren Gunsten anfallende Entgelte oder Gutschriften vom Treuhandkonto zu entnehmen.
13. Beschwerden
(13.1) Sollten Karteninhaber in irgendeiner Weise mit der Karte oder mit der Art und Weise der Servicegestaltung durch B2M unzufrieden sein, können sie sich jederzeit per Telefon unter +49 800 300 2001 oder www.aral-supercard.de/kontaktieren-sie-uns/ wenden. Jede Beschwerde wird zügig bearbeitet werden. Antworten von B2M können per E-Mail an die bei der Beschwerde angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.
(13.2) Karteninhaber können jederzeit wegen behaupteter Verstöße der B2M gegen Bestimmungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), der §§ 675c bis 676c BGB oder des Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrundes Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einlegen.
(13.3) B2M nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank teil. Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens regelt die Finanzschlichtungsstellenverordnung, die auf Anfrage des Karteninhabers zur Verfügung gestellt wird. Weitere Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren finden sich auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de). Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit B2M den Schlichter bei der Deutschen Bundesbank anzurufen. Der Antrag muss die in § 7 Abs. 1 Finanzschlichtungsstellenverordnung vorgegebenen Mindestangaben enthalten. Die Beschwerde ist in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu richten an: Deutsche Bundesbank - Schlichtungsstelle, Postfach 111232, 60047 Frankfurt am Main; Fax: +49 (0)69-709 090 9901; E-Mail: schlichtung@bundesbank.de. Das Recht der Karteninhaber ein Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
14. Datenschutz
B2M erhebt personenbezogene Daten des Karteninhabers, soweit dies für die Nutzung der Karte oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist. Alle Informationen über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten sind in den Datenschutzbestimmungen von B2M enthalten. Die Datenschutzbestimmungen sind diesen AGB als Anlage beigefügt und abrufbar unter: www.aral-supercard.de/datenschutz/.
15. Schlussbestimmungen
(15.1) Der Vertrag sowie diese AGB unterliegen deutschem Recht. Vertragssprache ist Deutsch.
(15.2) B2M kann kontaktiert werden unter +49 800 300 2001 und www.aral-supercard.de/kontaktieren-sie-uns/.
16. Widerrufsrecht
Im Hinblick auf den Vertrag über die Karte hat der Karteninhaber, der die Karte über den Webshop erworben hat, ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 11 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45 44789 Bochum, info(at)b2mobility.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
(2) Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse der Verbraucher zugeschnitten sind.
(3) Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht in Bezug auf eine Aral SuperCard erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die Kunden die Karte aktiviert, auch wenn die Widerrufsfrist in diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Anlage 1: Entgelte
- Die Nutzung der Aral SuperCard ist in den ersten 36 Monaten nach der Aktivierung kostenfrei.
- Ab dem 37. Monat wird eine monatliche Bereitstellungsgebühr in Höhe von 0,85 Euro erhoben. Ab dem 61. Monat wird eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 20,- Euro erhoben. Die Bereitstellungsgebühr wird vom auf der Karte verfügbaren Guthaben abgezogen, bis dieses vollständig verbraucht ist. Keinesfalls erfolgt eine Berechnung von Entgelten, die über das verfügbare Guthaben hinausgehen.
- Im Falle des Rücktauschs bzw. der Auszahlung des Kartenguthabens fällt eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro je Karte für die Prüfung und Sperrung der Kartenguthaben, die Durchführung einer geldwäscherechtlichen Prüfung sowie Veranlassung der Überweisung an.
(Stand: 7. Juni 2021)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Käufe der Aral SuperCard vor dem 1. Juli 2019 (Privatkunden)
Für Karten, die vor dem 01.07.2019 erworben wurden, gelten andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese sind hier zu finden.